Beauftragte (None) Leiter Arbeits-, Brand-, Umweltschutz, Arbeitssicherheit
- Laufende Nr
- 655
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Leiter Arbeits-, Brand-, Umweltschutz, Arbeitssicherheit
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
03.04.03.26vme Entwurf
Arbeitssicherheit
Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung der Mitarbeiter ist sicher zu gestalten und die Mitarbeiter anzuleiten. Analysieren und Aufbereiten neuer Vorschriften, Bereitstellung und Überwachung bei der Umsetzung. Beurteilung aller Beschaffungsvorgaben von technischen Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen sowie Überprüfung der sicherheitstechnischen
Beschaffenheit. Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Betriebsbegehung. Erarbeitung und Bereitstellung von Unterlagen zur Information, Schulung und Unterstützung der Fachabteilungen bei der Unterweisung. Erfassung und Auswertung aller Unfälle, Abwicklung des Unfallmeldewesens
Betrieblicher Umweltschutz
Sicherstellung und Überwachung eines zeitgemäßen Umweltschutzes, gem. gesetzlicher Auflagen. Unterstützung und Beratung in der Durchführung von technischen und organisatorischen Umweltschutzmaßnahmen. Analysieren und Aufbereiten neuer Vorschriften. Erstellen von Genehmigungsanträgen und Verfolgung bis zur Genehmigung bei Änderungen/Neuplanungen von genehmigungspflichtigen Anlagen. Beratung, Unterstützung und Überwachung aller Bereiche bezüglich sach- und vorschriftengemäßen Umgangs mit
gefährlichen Stoffen. Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und regelmäßige Ergänzung durch Überwachung des Umganges mit gefährlichen Stoffen.
Brandschutz
Aufstellen der Brandschutzordnung, festlegen der Flucht- und Rettungswege. Erstellung eines betrieblichen Gefahrenabwehrplans. Behörden und Koordination der Behörden (z.B. Baurechtsamt, VdS, vfdb usw.). Mitwirkung bei der Planung von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen, Erstellung eines betriebl. Gefahrenabwehrplans. Erstellung und Pflege eines Brandschutzkonzeptes. Aufzeigen von Mängeln im vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Beseitigung. Erstellen und Herausgabe von
Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes.
BBG
abgeschlossene Hochschulausbildung mit Fachrichtungen Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Brandschutz mehrjährige praktische Aufgaben beim Erstellen von Konzepten und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Gefahren für die Umwelt Fachkraft für Arbeitssicherheit (Dauer ca. 20 Wo), Umweltschutz; Anpassungsqualifizierung durch jährliche Weiterbildungen in Fachseminaren Verantwortung und Selbständigkeit: Die Aufgabenstellungen werden im Rahmen allgemeiner Richtlinien mit weitgehendem Handlungsspielraum bearbeitet